0204. Neue Musterwiderrufsbelehrung für Online-Shops

Seit dem 1. April ist die erneut überarbeitete Musterwiderrufsbelehrung im Rahmen der BGB-InfoV offiziell bekanntgegeben. Es wird empfohlen, dass alle Online-Shop-Betreiber ihre Angaben zu Rücksendung und Widerruf dahingehend prüfen.

via IWB

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Beitrag vom 02.04.2008
Abgelegt unter Onlinerecht
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Post von Sebastian Gerhards

Sebastian arbeitet für core4 in Hannover und gehört zum Gründerteam des Clubs. Er schreibt über Online-Marketing & -Recht, Projektmanagement, Neues, Interessantes und die Perlen im Netz, die uns stolz machen ein Teil davon zu sein.

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