Google Analytics, beliebtes – Googles kostenfreie und einfach zu installierende Statistik – ist mal wieder in Schlagzeilen – ebenfalls beliebt, da Google es seit Jahren versäumt klar Aussagen zum Thema zu machen oder offenzulegen.
“Vorsicht mit Google Analytics” titelt heute die Internet World Business. Grund ist eine Warnung des Unabhängigen Zentrums für Datenschutz (ULD), die eine neues – mögliches – Loch im Datenschutz gefunden hat.
Ich interpretiere frei:
Die von Google Analytics gesammelten Daten werden an Server im Ausland geleitet und dort gespeichert, für die Statistikauswertung aufbereitet und können dort – so die Befürchtung – außerhalb des deutschen Raumes und seinen Datenschutzbestimmungen weiterverarbeitet werden.
Weiterverarbeiten meint in diesem Fall das grundsätzliche Problem mit Nutzerdaten:
Die Befürchtungen besagen, dass Google die Daten “mißbraucht”, um Nutzerbewegungen auch für weitere Zwecke wie z.B. Werbung oder schlimmer aufzuzeigen, zu analysieren und zu verwenden. Dadurch – und mit Rückenwind des riesigen Datenspeichers, der auch aus den anderen Anwendungen von Google gefüttert werden könnte (z.B. AdSense, Google Reader, Google Maps, etc.) – könnten einzelne User identifizierbar werden. Soweit wäre das ein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht.
Dass Google mit einer solchen Attacke zu kämpfen hat, zeigt eine Reaktion in den Google Blogs:
Der Dienst liefert nur aggregierte Daten der Besucher in anonymisierter Form und erfasst keine vertraulichen Informationen wie Adressen, Namen oder Kreditkartennummern.
Dabei geht man durchaus deutlich mit den Datenschutzbeauftragten des ULD um:
Einige Datenschutzbeauftragte haben jüngst Bedenken über Google Analytics geäußert. Es ist schade, dass sie ihre Bedenken veröffentlicht haben, bevor sie uns die Gelegenheit gegeben haben, ihnen das Produkt Google Analytics zu erklären – zumal ihre Bedenken auf einem Missverständnis zu basieren scheinen. So wurden etwa verschiedene Behauptungen aufgestellt und Mutmaßungen geäußert, die nicht den Tatsachen entsprechen.
Man sei jedoch bereit in Dialog zu treten und diese Mißverständnisse zu klären.
Meine Meinung und Fazit:
Grundsätzlich und wie bei allen öffentlichen Diskussionen kann man – so glaube ich – noch abwarten, bis sich Alternativen wie z.B. Piwik ein wenig stabilisiert haben. Es gilt, die Medien diesbezüglich im Auge zu behalten und im Notfall schnell reagieren zu können. Über gegenteilige Meinungen freue ich mich in den Kommentaren.
Im Übrigen rät die IWB bzw. das ULD Websitebetreibern ihren Nutzern und Kunden grundsätzlich offenzulegen, dass ihre Bewegungen mit Google Analytics aufgezeichnet werden.
Hiermit für euch Leser des 72dpiclub geschehen (Siehe Impressum).
Quelle IWB
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Tags google analytics, Onlinerecht, recht, statistik
Nachtrag: Mittlerweile hat sich auch der BVDW mit dem Problem beschäftigt und eine Expertise für Webmaster herausgegeben. Infos unter http://www.internetworld.de/Nachrichten/Backoffice/BVDW-erinnert-an-Hinweispflicht-bei-Google-Analytics
[...] ist eine Web-Analytics Software zum Tracken der Besucher wie zum Beispiel Google Analytics (Achtung Datenschutzbedenken). Letztendlich braucht Ihr einen Dienst, der Euch auflistet, mit welchen Suchbegriffen bereits [...]