1612. Markenrecht – ein Appell an die Fairness

Urheberrechts- und Copyrightwochen im 72dpiClub.

Ein paar aktuelle Diskussionen zum Thema Streit um Markenrechte und Namen/Wort-Bilder haben diese Woche meinen Reader erreicht. Ich meine, dass es um Geld geht in der Welt kennt man. Mit welchen perfiden Methoden das zur Zeit versucht wird, wie machtlos eine Jurisdikative dem gegenüber steht und wie selbtzerstörerisch die Geldgier der Abmahner sein kann zeigen aber 2 ausgewählte Beispiele der letzten Tage.

“;-)”

Letzte Woche die abstruseste Markensicherung seit es die Farbe Magenta gibt: Eine russische Werbeagentur lässt sich das “;-)” schützen. Will heißen: Verwende ich dieses Symbol für einen ironischen Augenzwinkerer in meiner Unternehmenskommunikation, muss ich Lizenzgebühren zahlen. Ich sehe schon die Folgeklagen: Smileys in Logos sind gar nicht so selten – lachende Sonnen, Kreise oder stilisiert lächelnde Gesichter wie z.B. das (ausgezeichnete) TUI Logo dürften sich ob dieser Entscheidung warm anziehen.

Unfair, unsinnig und verallgemeinernd, meint der Club-Spießer! Ein allgemeingültiges Symbol, das in der tagtäglichen Kommunikation vorkommt, überhaupt schützen lassen zu können ist verzerrend. Die Anwendung und Verfolgung eines solchen Markenpatents durch eine Werbeagentur, die das Zeichen nicht selbst im Namen führt mit Wucher gleichzusetzen.

GMail

Es war einmal der Branchenprimus Google, der vor drei Jahren (?) beschloss es seinen Konkurrenten gleich zu tun und einen kostenlosen Freemailer auf den Markt zu schicken. Google Mail sollte das Kind heißen, zugunsten einer einfachen Schreibweise wurde aber sehr schnell GMail daraus – verständlich und irgendwie konsequent. Bei Apple fängt ja auch alles mit “i[...]” an.

Anderswo (nämlich im beschaulichen Itzehoe nähe Wacken) wurde ebenfalls an einem Dienst gearbeitet, der sich mit Post und E-Mail beschäftigt. Zufälligerweise sollte dieser Dienst auch GMail heißen und wurde sogleich entsprechend geschützt.

Seit dem zieht der deutsche Rechteinhaber nun fleißg vor Gericht und lässt die Kommunikation von Google Mail alias GMail in Deutschland unterbinden. Aktuell hat er sich sogar mit Apple und T-Mobile angelegt, die die Bezeichnung in Ihren Betriebssystemen und Services verwenden.

Prinzipiell hat er ja Recht der Gute. Auch vor den Großen sollte man den Kamm aus der Tasche ziehen. Und hinter dem deutschen GMail steht sogar ein Dienst, der durchaus Sinn macht und im digitalen Zeitalter profitabel sein kann. Im Grunde ist es eine Postadresse fürs Leben, an die auch die “analoge” Post geht, die dann wiederum eingescannt und per E-Mail zugestellt wird. Kleiner Haken ist die eher zweifelhafte Vertrauensgrundlage zwischen Kunden und Dienst – aber gut, könnte man dran arbeiten.

Aber: Die durchaus noble Idee hinter seinem Service macht sich der Inhaber mit seiner seltsamen Abmahntaktik kaputt. Schlechte PR ist nur in Maßen und in Ausnahmefällen profitabel. Und von schlechter PR kann man durchaus reden, schaut man sich die Kommentare unter o.g. Link mal an.

Ich prognostiziere 10 derzeitige Kunden, Tendenz fallend – seine Zeilgruppe ist internetaffin und vermutlich durchaus auf dem Laufenden. Einfacher und intelligenter wäre es gewesen in einer noblen Geste und mit mächtig Pressewirbel seine Marke zu übertragen und einen anderen Namen zu finden (z.B. PMail ;) , ohne ironischen Smiley versteht sich). Aber mit Abmahnungen lässt sich anscheinend mehr Geld verdienen. Oder liege ich da falsch?!

Leider kann vom vermuteten Abschwung der Abmahnwelle im Internet meiner Einschätzung keine Rede sein – die Anwälte werden nur geschickter…

Just my 2 Cents.

Beitrag vom 16.12.2008
Abgelegt unter Kommentar, Onlinerecht
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Post von Sebastian Gerhards

Sebastian arbeitet für core4 in Hannover und gehört zum Gründerteam des Clubs. Er schreibt über Online-Marketing & -Recht, Projektmanagement, Neues, Interessantes und die Perlen im Netz, die uns stolz machen ein Teil davon zu sein.

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  1. Hanta Seewald | 16122008 16:04

    Sebastian. Heute bist Du der Don Quijote.

    Selbst jemand der Anwälte normalerweise in Vulkane wirft hat keine Lust mehr zu reden: http://www.anwaelte-in-vulkane-werfen.de/745/ein-schelm-wer-boeses-denkt/

    Ein paar Sekunden vor Deinem Beitrag erschienenes Tweet: http://twitter.com/Moe/status/1060689303

    Mein Blog Beitrag zum Thema spreadshirt: http://www.72dpiclub.de/blog/2008/12/15/urheberrechtsverletzung-go-home/

    Ein SEO mahnt doch tatsächlich YASNI ab: http://www.internetmarketing-news.de/2008/12/04/yasni-wird-fur-gute-suchmaschinenposition-abgemahnt/

    Die Google Bildersuche verletzt Urheberrechte: http://www.baynado.de/blog/hamburger-landgericht-google-bildersuche-verletzt-urheberrechte/

    Um nur mal so ein paar Meldungen der letzten Wochen aus dem Stehgreif zu nennen. Oh Du fröhliche Internetwelt

  2. Sebastian Gerhards | 16122008 16:16

    Das sind Zeiten. Ich bin immer noch auf der Suche nach einem Artikel von dieser Woche, in dem ein Gericht mal zugunsten des Abgemahnten entschieden hat. Die war aber wohl so klein, dass ich sie partout in meinen Bookmarks und in Google nicht finde… ;)

    BTW: Schau mal! Bei AIVW hat auch gleich jemand von zanox geantwortet. Respektabel wie schnell heute auf Posts reagiert wird…

  3. Hanta Seewald | 16122008 16:46

    Mir fällt ein auch grad kein Positivbeispiel ein. Ich versuch noch mal scharf nachzudenken

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